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            <title>LDT 2026: Alles</title>
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            <description></description>
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                <title>LDT 2026: Alles</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä3 zu A3: Jugendliche in den Gemeinschaften </title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/jugendliche-in-den-gemeinschaften-18452/9</link>
                        <author>gemeinsamer Antrag</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 12:</h4><div><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag bekennt sich <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zu der Aufgabe des Jugendrotkreuz<br>Nachwuchsarbeit für das DRK als eigenständiger Jugendverband zu betreiben. Hierfür sollen Jugendliche für die zahlreichen Einsatz- und Tätigkeitsgebiete im DRK stärker sensibilisiert werden. Das Jugendrotkreuz erkennt dafür die Notwendigkeit der partnerschaftlichen und gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit an. Aus diesem Grund spricht sich der 36. JRK-Landesdelegiertentag für die Stärkung der gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit in allen DRK-Gliederungsebenen aus. Die JRK-Leitungskräfte auf Bezirks- und Kreisverbandsebene forcieren den Austausch und die Vernetzung zwischen allen Leitungskräften, um den Bedarfen und Bedürfnissen des Gesamtverbandes bestmöglich gerecht zu werden und den Übergang von Kindern und Jugendlichen in andere Bereiche des DRK bestmöglich zu gestalten.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">neben den anderen Aufgaben des JRK dazu,<br>Nachwuchsförderung als eigenständiger Jugendverband für das gesamte DRK zu betreiben. Hierfür werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für die zahlreichen haupt-und ehrenamtlichen Tätigkeitsgebiete im DRK durch das JRK sensibilisiert. Das Jugendrotkreuz bekennt sich zurNotwendigkeit der partnerschaftlichen und gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit auf Augenöhe in allen DRK-Gliederungen. JRK-Leitungskräfte auf allen Gliederungsebenen forcieren den Austausch und die Vernetzung zwischen den ehrenamtlichen Gemeinschaften und den hauptamtlichen Tätigkeitsgebieten, um den Bedarfen und Bedürfnissen des Gesamtverbandes im Bereich der Nachwuchsförderung gerecht zu werden und den Übergang von Kindern und Jugendlichen in andere Bereiche des DRK bestmöglich zu gestalten. Parallelstrukturen zum JRK werden strikt abgelehnt.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 15:13:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A3: Jugendliche in den Gemeinschaften </title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/jugendliche-in-den-gemeinschaften-18452/8</link>
                        <author>Jannik Etscheid</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/jugendliche-in-den-gemeinschaften-18452/8</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 5:</h4><div><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag bekennt sich zu der Aufgabe des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Jugendrotkreuz<br></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Jugendrotkreuz gemeinsam mit dem Gesamtverband </ins>Nachwuchsarbeit für das DRK als eigenständiger Jugendverband zu betreiben. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hierfür sollen Jugendliche</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Hierbei fällt allein dem Jugendrotkreuz die Aufgabe zu,</ins> für die zahlreichen Einsatz- und Tätigkeitsgebiete im DRK <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">stärker sensibilisiert werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zu sensibilisieren. </ins>. Das Jugendrotkreuz erkennt dafür die Notwendigkeit der partnerschaftlichen und gemeinschaftsübergreifenden </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 14:45:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2.1: Suchtmittelfreie JRK-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-28861</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK_Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-28861</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt, dass alle JRK-Veranstaltungen auf Landesebene ab sofort suchtmittelfrei gestaltet werden. Dies umfasst das strikte Verbot von legalen Suchtstoffen wie Tabakprodukte, Vapes, Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten. Der Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in Orts-, Kreis und Bezirksverbänden den oben genannten Regelungen durch entsprechende Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse anzupassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Jugendverband im Deutschen Roten Kreuz tragen wir besondere Verantwortung für das Wohl junger Menschen. Ein Aufgabengebiet ist die Gesundheitserziehung. Das Jugendrotkreuz muss zudem ein sicherer Ort für alle Ehrenamtlichen sein. Angesichts des steigenden Suchtverhaltens gerade bei jungen Menschen und den daraus resultierenden Gesundheitsrisiken bedarf es klaren Rahmenbedingungen für unsere Arbeit. Mit dem Beschluss zur suchtmittelfreien Gestaltung von JRK-Veranstaltungen setzen wir ein starkes Zeichen für<br>
Prävention, Gesundheit und Schutz. Wir bekennen uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Vorbildfunktion und schaffen sichere Räume – frei von Alkohol, Cannabis und anderen berauschenden Suchtmitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hierfür bedarf es zweier Beschlüsse:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Anpassung der JRK-Ordnung, sodass klare Nüchternheitspflichten für JRKLeitungskräfte definiert sind</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Diskussion und Beschlussfassung zum Konsum von berauschenden Suchtstoffen auf JRK-Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Beschluss formuliert verbindliche Standards für die Durchführung von Veranstaltungen, stärkt unser gemeinsames Verständnis von Fürsorge und Schutz und festigt unsere Position als glaubwürdiger Akteur in der Jugendverbandsarbeit</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 11:53:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2.1: Suchtmittelfreie JRK-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/11</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK_Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/11</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt, dass alle JRK-Veranstaltungen auf Landesebene ab sofort suchtmittelfrei gestaltet werden. Dies umfasst das strikte Verbot von legalen Suchtstoffen wie Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum von Cannabis, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten. Der Konsum von Tabakprodukten und Vapes ist, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich außerhalb des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen zulässig. Der Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in Orts-, Kreis und Bezirksverbänden den oben genannten Regelungen durch entsprechende Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse anzupassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Jugendverband im Deutschen Roten Kreuz tragen wir besondere Verantwortung für das Wohl junger Menschen. Ein Aufgabengebiet ist die Gesundheitserziehung. Das Jugendrotkreuz muss zudem ein sicherer Ort für alle Ehrenamtlichen sein. Angesichts des steigenden Suchtverhaltens gerade bei jungen Menschen und den daraus resultierenden Gesundheitsrisiken bedarf es klaren Rahmenbedingungen für unsere Arbeit. Mit dem Beschluss zur suchtmittelfreien Gestaltung von JRK-Veranstaltungen setzen wir ein starkes Zeichen für<br>
Prävention, Gesundheit und Schutz. Wir bekennen uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Vorbildfunktion und schaffen sichere Räume – frei von Alkohol, Cannabis und anderen berauschenden Suchtmitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hierfür bedarf es zweier Beschlüsse:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Anpassung der JRK-Ordnung, sodass klare Nüchternheitspflichten für JRKLeitungskräfte definiert sind</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Diskussion und Beschlussfassung zum Konsum von berauschenden Suchtstoffen auf JRK-Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Beschluss formuliert verbindliche Standards für die Durchführung von Veranstaltungen, stärkt unser gemeinsames Verständnis von Fürsorge und Schutz und festigt unsere Position als glaubwürdiger Akteur in der Jugendverbandsarbeit</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 11:30:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A2.1: Suchtmittelfreie JRK-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/9/amendment/7</link>
                        <author>Christian Brand</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/9/amendment/7</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p>Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in Orts-, Kreis und Bezirksverbänden den oben genannten Regelungen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">durch entsprechende Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse </ins>anzupassen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 11:28:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2.1: Suchtmittelfreie JRK-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/11/amendment/6</link>
                        <author>Johanna Tönnes</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/11/amendment/6</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 8:</h4><div><p>Landesebene ab sofort suchtmittelfrei gestaltet werden. Dies umfasst das strikte Verbot von legalen Suchtstoffen wie <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum von Cannabis, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten. Der Konsum von Tabakprodukten und Vapes ist, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich außerhalb des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen zulässig.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Tabakprodukte, Vapes, Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten.</ins> Der Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 11:22:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A2: Ordnungsänderung</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256/5</link>
                        <author>Jannik Etscheid</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256/5</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt die JRK Ordnung in der geänderten Fassung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wer im Rahmen der JRK-Arbeit die Aufsichtspflicht für Kinder und/oder Jugendliche übernimmt, hat sich stets zu deren Wohl zu verhalten. Wird die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernommen, <span class="underline">haben die Personen nicht unter dem Einfluss berauschender Suchtstoffe zu stehen und der Konsum ist auch in geringen Mengen untersagt</span>. Dies gilt auch für die Beförderung von Personen im Rahmen von JRK-Aktivitäten.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 10:59:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A2: Ordnungsänderung</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256/4</link>
                        <author>Jan Ermark (KV KL-Stadt), Christian Dinges (KV KL-Stadt), Sascha Kern (KV Alzey)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256/4</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">36.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesdelegiertentag stellt fest, dass mit der vom Jugendrotkreuz erarbeiteten Handreichung zum Umgang mit Suchtstoffen bereits ein aktuelles Instrument zur Unterstützung von</ins> JRK-<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Leitungskräften vorliegt.<br>Der </ins>Landesdelegiertentag <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">beschließt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bittet</ins> die JRK<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Ordnung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">-Landesleitung, die Umsetzung dieser Handreichung</ins> in <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den Gliederungen zu begleiten, ggf. Erfahrungen aus </ins>der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">geänderten Fassung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">praktischen Anwendung zu sammeln und auszuwerten.<br><br>Auf Grundlage dieser Erfahrungen kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob zusätzlicher Regelungsbedarf auf Ebene der JRK-Ordnung besteht</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>1. Aktuelles Instrument liegt bereits vor:<br>
Das JRK hat selbst eine Handreichung zum Umgang mit Suchtstoffen entwickelt, die Leitungskräften konkrete Orientierung und Handlungsempfehlungen bietet. Damit existiert bereits ein aktuelles Instrument zur Bearbeitung des Themas.</p>
<p>2. Praxis vor Normsetzung:<br>
Bevor eine dauerhafte Regelung in der Ordnung verankert wird, sollte zunächst geprüft werden, wie sich die neue Handreichung in der Praxis bewährt.</p>
<p>3. Ordnung als grundlegendes Regelwerk:<br>
Die JRK-Ordnung dient vor allem der Regelung von Struktur, Rechten und Pflichten im Verband.<br>
Detailfragen zur Ausgestaltung der Jugendarbeit lassen sich flexibler über Handreichungen und Empfehlungen regeln.</p>
<p>4. Verbesserung durch Erfahrungsrückmeldung:<br>
Eine systematische Auswertung der Anwendung der Handreichung ermöglicht es, mögliche Probleme oder Regelungslücken zu identifizieren und gegebenenfalls zielgerichtet zu reagieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 08:57:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Jugendliche in den Gemeinschaften </title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/jugendliche-in-den-gemeinschaften-18452</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/jugendliche-in-den-gemeinschaften-18452</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag bekennt sich zu der Aufgabe des Jugendrotkreuz<br>
Nachwuchsarbeit für das DRK als eigenständiger Jugendverband zu betreiben. Hierfür sollen Jugendliche für die zahlreichen Einsatz- und Tätigkeitsgebiete im DRK stärker sensibilisiert werden. Das Jugendrotkreuz erkennt dafür die Notwendigkeit der partnerschaftlichen und gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit an. Aus diesem Grund spricht sich der 36. JRK-Landesdelegiertentag für die Stärkung der gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit in allen DRK-Gliederungsebenen aus. Die JRK-Leitungskräfte auf Bezirks- und Kreisverbandsebene forcieren den Austausch und die Vernetzung zwischen allen Leitungskräften, um den Bedarfen und Bedürfnissen des Gesamtverbandes bestmöglich gerecht zu werden und den Übergang von Kindern und Jugendlichen in andere Bereiche des DRK bestmöglich zu gestalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Wirken des Gesamtverbandes lebt von der Vielfalt der Gemeinschaften in den jeweiligen DRK-Gliederungen. Vielfalt ist eine Stärke, die jedoch nur dann ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn alle über die Grenzen einzelner Gemeinschaften hinweg zusammenarbeiten. Als Jugendrotkreuz ist es unsere Aufgabe, die vielfältigen Interessen von Kindern und Jugendlichen im Gesamtverband bestmöglich zu vertreten. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, ist eine enge Vernetzung mit den weiteren Gemeinschaften des DRK unverzichtbar. So wird die Möglichkeit gestärkt Engagementfelder von jungen Menschen gemeinschaftsübergreifend zu identifizieren, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Mit dieser Antragsvorlage setzt das Jugendrotkreuz Rheinland-Pfalz die Bedeutung der gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit in den Fokus. Kooperationen vor Ort sollen gefördert werden, Synergien nutzbar gemacht und die gemeinsame Verantwortung für die Verbandsarbeit gestärkt werden. Dieses Vorgehen stellt die Handlungsfähigkeit unseres Verbandes auch zukünftig sicher.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 07:33:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu A3: Jugendliche in den Gemeinschaften </title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/5/amendment/3</link>
                        <author>Sophie Petri</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/5/amendment/3</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 5:</h4><div><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag bekennt sich zu der Aufgabe des Jugendrotkreuz<br>Nachwuchsarbeit für das DRK zu betreiben. Hierfür <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden Jugendliche</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sollenJugendliche</ins> für die zahlreichen Einsatz- und Tätigkeitsgebiete im DRK <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sensibilisiert</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">stärker sensibilisiert werden</ins>. Das Jugendrotkreuz erkennt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dafür </ins>die Notwendigkeit der partnerschaftlichen und gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit an. Aus diesem Grund spricht sich der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 07:32:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Ordnungsänderung</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256/2</link>
                        <author>Jan Ermark (KV KL-Stadt), Christian Dinges (KV KL-Stadt), Sascha Kern (KV Alzey)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256/2</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_9_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">keine Änderung der JRK-Ordnung.<br>Stattdessen stellt der Landesdelegiertentag fest, dass mit der vom Jugendrotkreuz erarbeiteten Handreichung zum Umgang mit Suchtstoffen bereits ein aktuelles Instrument zur Unterstützung von JRK-Leitungskräften vorliegt.<br>Der Landesdelegiertentag bittet </ins>die JRK<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Ordnung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">-Landesleitung, die Umsetzung dieser Handreichung</ins> in <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den Gliederungen zu begleiten, ggf. Erfahrungen aus </ins>der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">geänderten Fassung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">praktischen Anwendung zu sammeln und auszuwerten.<br><br>Auf Grundlage dieser Erfahrungen kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob zusätzlicher Regelungsbedarf auf Ebene der JRK-Ordnung besteht</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>1. Aktuelles Instrument liegt bereits vor:<br>
Das JRK hat selbst eine Handreichung zum Umgang mit Suchtstoffen entwickelt, die Leitungskräften konkrete Orientierung und Handlungsempfehlungen bietet. Damit existiert bereits ein aktuelles Instrument zur Bearbeitung des Themas.</p>
<p>2. Praxis vor Normsetzung:<br>
Bevor eine dauerhafte Regelung in der Ordnung verankert wird, sollte zunächst geprüft werden, wie sich die neue Handreichung in der Praxis bewährt.</p>
<p>3. Ordnung als grundlegendes Regelwerk:<br>
Die JRK-Ordnung dient vor allem der Regelung von Struktur, Rechten und Pflichten im Verband.<br>
Detailfragen zur Ausgestaltung der Jugendarbeit lassen sich flexibler über Handreichungen und Empfehlungen regeln.</p>
<p>4. Verbesserung durch Erfahrungsrückmeldung:<br>
Eine systematische Auswertung der Anwendung der Handreichung ermöglicht es, mögliche Probleme oder Regelungslücken zu identifizieren und gegebenenfalls zielgerichtet zu reagieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 21:10:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2.1: Suchtmittelfreie JRK-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/9</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK_Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/9</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt, dass alle JRK-Veranstaltungen auf Landesebene ab sofort suchtmittelfrei gestaltet werden. Dies umfasst das strikte Verbot von legalen Suchtstoffen wie Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum von Cannabis, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten. Der Konsum von Tabakprodukten und Vapes ist, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich außerhalb des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen zulässig. Der Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in Orts-, Kreis und Bezirksverbänden den oben genannten Regelungen anzupassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Jugendverband im Deutschen Roten Kreuz tragen wir besondere Verantwortung für das Wohl junger Menschen. Ein Aufgabengebiet ist die Gesundheitserziehung. Das Jugendrotkreuz muss zudem ein sicherer Ort für alle Ehrenamtlichen sein. Angesichts des steigenden Suchtverhaltens gerade bei jungen Menschen und den daraus resultierenden Gesundheitsrisiken bedarf es klaren Rahmenbedingungen für unsere Arbeit. Mit dem Beschluss zur suchtmittelfreien Gestaltung von JRK-Veranstaltungen setzen wir ein starkes Zeichen für<br>
Prävention, Gesundheit und Schutz. Wir bekennen uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Vorbildfunktion und schaffen sichere Räume – frei von Alkohol, Cannabis und anderen berauschenden Suchtmitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hierfür bedarf es zweier Beschlüsse:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Anpassung der JRK-Ordnung, sodass klare Nüchternheitspflichten für JRKLeitungskräfte definiert sind</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Diskussion und Beschlussfassung zum Konsum von berauschenden Suchtstoffen auf JRK-Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Beschluss formuliert verbindliche Standards für die Durchführung von Veranstaltungen, stärkt unser gemeinsames Verständnis von Fürsorge und Schutz und festigt unsere Position als glaubwürdiger Akteur in der Jugendverbandsarbeit</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:17:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Wahl der Delegierten bzw. Ersatzdelegierten für die JRK-Bundeskonferenz 2026</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/wahl-der-delegierten-bzw-ersatzdelegierten-fur-die-jrk-bundeskonferen-41619</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/wahl-der-delegierten-bzw-ersatzdelegierten-fur-die-jrk-bundeskonferen-41619</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergebnis:<br>
Der 36. JRK-Landesdelegiertentag wählt nachfolgende Personen als Delegierte bzw.<br>
Ersatzdelegierte für die JRK-Bundeskonferenz 2026:<br>
1) Stv. Landesleiter*in (Delegierte*r gesetzt)<br>
2) __________________________________ (Delegierte*r)<br>
3) __________________________________ (Delegierte*r)<br>
4) __________________________________ (Delegierte*r)<br>
5) __________________________________ (Ersatzdelegierte*r)<br>
6) __________________________________ (Ersatzdelegierte*r)<br>
7) __________________________________ (Ersatzdelegierte*r)<br>
Bei Verhinderung der gewählten Delegierten und/oder Ersatzdelegierten kann und darf<br>
die JRK-Landesleitung für die freien Delegiertenplätze selbstständig Personen melden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gemäß des Delegiertenschlüssels der JRK-Bundeskonferenz, kann unser Landesverband bis zu vier stimmberechtigte Delegierte für die JRK-Bundeskonferenz entsenden. Die JRK-Bundeskonferenz ist im Jugendrotkreuz in Deutschland das höchste beschlussfassende Gremium und tagt in der Regel einmal im Jahr. Die Aufgaben umfassen unter anderem die Wahl der JRK-Bundesleitung und das Treffen von richtungweisenden Entscheidungen für das J gendrotkreuz in Deutschland. Die JRKBundeskonferenz dient auch als Kontrollgremium. Entsprechend eines Beschlusses des JRK-Landesdelegiertentages 2022 ist ein Delegiertenplatz an ein stellvertretendes Mitglied der JRK Landesleitung vergeben. Der*die JRK-Landesleiter*in gehört der JRK-Bundeskonferenz, kraft seines*ihres Amtes, als geborenes Mitglied und somit als stimmberechtigtes Mitglied an. Der*die JRKLandesreferent*in gehört durch seine*ihre beratende Mitgliedschaft ebenfalls der JRKBundeskonferenz an. Nach einem Beschluss des JRK-Landesdelegiertentages, sind die drei noch freien stimmberechtigten Positionen in jedem Jahr neu zu wählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wahlprozedere:</strong><br>
Wahlvorschläge können bis zum Beginn des Wahldurchganges gemacht werden. Alle JRKler*innen in Rheinland-Pfalz können Delegierte werden. Personen, die auch zur Wahl stehen und nicht die meisten Stimmen auf sich vereinigen, werden nach der Anzahl ihrer Stimmen als Ersatzdelegierte gewählt. Da drei Positionen zur Wahl stehen, hat jede*r Delegierte drei Stimmen. Vereinigungen von zwei Stimmen auf einer Stimmkarte auf eine Person sind ungültig. Die Stimmabgabe erfolgt mittels des ausgehändigten Stimmzettels. Personen, die zur Wahl stehen und nicht die meisten Stimmen auf sich vereinigen, werden nach der Anzahl ihrer Stimmen als Ersatzdelegierte gewählt. Die Wahl findet gemäß JRK-Ordnung in geheimer Abstimmung statt. Die Auszählung der Wahlzettel erfolgt durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen des JRK-Referats und/oder durch Mitglieder der JRK-Landesleitung. Die nächste Bundeskonferenz findet vom 25.09. - 27.09.2026 im Landesverband Baden statt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:09:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Wahl der Delegierten bzw. Ersatzdelegierten für die Landesjugendring (LJR)- Vollversammlungen im Jahr 2027</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/wahl-der-delegierten-bzw-ersatzdelegierten-fur-die-landesjugendring-54113</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/wahl-der-delegierten-bzw-ersatzdelegierten-fur-die-landesjugendring-54113</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergebnis:<br>
Der 36. JRK-Landesdelegiertentag wählt nachfolgende Personen als Delegierte bzw.<br>
Ersatzdelegierte für die Landesjugendring-Vollversammlung 2027:<br>
1) Vertreter*in des JRK im Hautausschuss (JRK-Landesreferent*in)<br>
2) __________________________________ Delegierte*r<br>
3) __________________________________ Delegierte*r<br>
4) __________________________________ Ersatzdelegierte*r<br>
5) __________________________________ Ersatzdelegierte*r<br>
Bei Verhinderung der gewählten Delegierten und/oder Ersatzdelegierten kann und darf die Landesleitung JRK für die freien Delegiertenplätze selbstständig Personen melden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gemäß des Delegiertenschlüssels der Landesjugendring (LJR)-Vollversammlungen, kann unser Landesverband bis zu drei stimmberechtigte Delegierte für die LJR-Vollversammlungen entsenden. Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Landesjugendringes. Sie beschließt über alle grundlegenden Fragen gemäß der Satzung des Landesjugendringes. Die Besetzung der Delegierten sollte laut Satzung des Landesjugendringes paritätisch (gleichmäßig besetzt) mit Frauen und Männern erfolgen. Der Landesdelegiertentag hat im Jahr 2005 beschlossen, die Vertretung des JRK im Hauptausschuss (vergleichbar mit dem JRK-Landesausschuss) bzw. deren Stellvertretung als gesetzte Person zu entsenden. Aktuell ist dies die JRK-Landesreferentin. Weiterhin werden Ersatzdelegierte gewählt. Die 120. Vollversammlung des Landesjugendringes findet am 10.04.2027 im Gebäude der Handwerkskammer Koblenz (St.-Elisabeth-Straße 2, 56073 Koblenz) statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wahlprozedere:</strong><br>
Da zwei Positionen zur Wahl stehen, hat jede*r Delegierte zwei Stimmen. Vereinigungen von zwei Stimmen auf einer Stimmkarte auf eine Person sind ungültig. Personen, die auch zur Wahl stehen und nicht die meisten Stimmen auf sich vereinigen, werden nach der Anzahl ihrer Stimmen als Ersatzdelegierte gewählt. Die Wahl findet gemäß JRK-Ordnung in geheimer Abstimmung statt. Die Auszählung der Wahlzettel erfolgt durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen des JRKReferats und/oder durch Mitglieder der JRK-Landesleitung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 13:03:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Schrank der Vielfalt </title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/schrank-der-vielfalt-21422</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/schrank-der-vielfalt-21422</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt die Auflösung des Schranks der Vielfalt. Zudem wird die JRK-Landesleitung mit der Überarbeitung und kontinuierlichen Pflege des Downloadbereiches unter <a href="https://www.jrk-rlp.de/">www.jrk-rlp.de</a> beauftragt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der „Schrank der Vielfalt“ entstand im Rahmen des Verbandsentwicklungsprozesses 2012–2016 und wurde 2015 offiziell eröffnet. Seitdem haben sich sowohl der Verband als auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich weiterentwickelt: Arbeitsweisen sind zunehmend digital, Kinder und Jugendliche verfügen über höhere Medie kompetenz und benötigen interaktive, dynamische Materialien statt statischer Inhalte. Die Bedürfnisse der Zielgruppen haben sich damit grundlegend verändert. Die Auswertung der Nutzungsdaten zeigt eine durchgehend geringe Nutzung: Zwischen 2021 und 2025 lag die Zahl der Seitenaufrufe lediglich zwischen 120 und 348 pro Jahr, bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 57 bis 85 Sekunden. Auch im Verhältnis zu den Gesamtaufrufen der JRK-Website (1.360 bis 4.456 pro Jahr) spielt der Schrank der Vielfalt nur eine sehr geringe Rolle. Hinzu kommen weitere Faktoren: Das Befüllen der Schubladen gestaltet sich trotz intensiver Beteiligungsprozesse schwierig. Es wird kaum neues Material eingereicht, sodass Inhalte statisch bleiben und nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Auch die Reduktion der Wechselschubladen und eine Neustrukturierung der Dauerschubladen führten nicht zu einer höheren Nutzung oder zu mehr inhaltlicher Beteiligung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Notwendigkeit des Schranks der Vielfalt nicht mehr gegeben ist. Um die bisher erarbeiteten Inhalte dennoch zu erhalten, wird vorgeschlagen, geeignete Materialien in einen überarbeiteten Downloadbereich zu überführen. Dieser kann schneller an aktuelle Bedarfe angepasst werden, da Änderungen keine 2/3-Mehrheit mehr erfordern. Die Landesleitung plant dennoch, mit Anpassungen verantwortungsvoll umzugehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:42:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Jugendliche in den Gemeinschaften </title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/5</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/motion/5</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag bekennt sich zu der Aufgabe des Jugendrotkreuz<br>
Nachwuchsarbeit für das DRK zu betreiben. Hierfür werden Jugendliche für die zahlreichen Einsatz- und Tätigkeitsgebiete im DRK sensibilisiert. Das Jugendrotkreuz erkennt die Notwendigkeit der partnerschaftlichen und gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit an. Aus diesem Grund spricht sich der 36. JRK-Landesdelegiertentag für die Stärkung der gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit in allen DRK-Gliederungsebenen aus. Die JRK-Leitungskräfte auf Bezirks- und Kreisverbandsebene forcieren den Austausch und die Vernetzung zwischen allen Leitungskräften, um den Bedarfen und Bedürfnissen des Gesamtverbandes bestmöglich gerecht zu werden und den Übergang von Kindern und Jugendlichen in andere Bereiche des DRK bestmöglich zu gestalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Wirken des Gesamtverbandes lebt von der Vielfalt der Gemeinschaften in den jeweiligen DRK-Gliederungen. Vielfalt ist eine Stärke, die jedoch nur dann ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn alle über die Grenzen einzelner Gemeinschaften hinweg zusammenarbeiten. Als Jugendrotkreuz ist es unsere Aufgabe, die vielfältigen Interessen von Kindern und Jugendlichen im Gesamtverband bestmöglich zu vertreten. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, ist eine enge Vernetzung mit den weiteren Gemeinschaften des DRK unverzichtbar. So wird die Möglichkeit gestärkt Engagementfelder von jungen Menschen gemeinschaftsübergreifend zu identifizieren, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Mit dieser Antragsvorlage setzt das Jugendrotkreuz Rheinland-Pfalz die Bedeutung der gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit in den Fokus. Kooperationen vor Ort sollen gefördert werden, Synergien nutzbar gemacht und die gemeinsame Verantwortung für die Verbandsarbeit gestärkt werden. Dieses Vorgehen stellt die Handlungsfähigkeit unseres Verbandes auch zukünftig sicher.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:39:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Novellierung der gemeinschaftsübergreifenden Leitungskräfteausbildung</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/novellierung-der-gemeinschaftsubergreifenden-leitungskrafteausbildung-39186</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/novellierung-der-gemeinschaftsubergreifenden-leitungskrafteausbildung-39186</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesdelegiertentag des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz beauftragt die JRK-Landesleitung ein Konzept zu erarbeiten, wie die gemeinschaftsübergreifenden Module die Gruppenleitungs- und Jugendleitungsausbildung sinnvoll ergänzen können.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2019 hat das Deutsche Rote Kreuz entschieden, dass deutschlandweit alle Leitungskräfte aller Gemeinschaften eine gemeinsame Ausbildung erhalten sollen. Diese Ausbildung wird in einer gemeinsamen Ausbildungsordnung geregelt. Die Ausbildungsordnung verfolgt das Ziel, Ausbildungen im DRK besser aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gemeinschaften zu stärken. Einheitliche Module sollen dazu beitragen, dass Erfahrungen, Wissen und Kompetenzen leichter übertragen werden können, unabhängig davon, in welchem Bereich des DRK man sich engagiert. Für das Jugendrotkreuz ist dabei besonders wichtig: Die zielgruppengerechte Ausbildung der Gruppen- und Jugendleitungen bleibt weiterhin unverzichtbar, um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gut und verantwortungsvoll zu gestalten. Die Module der Gemeinschaftsübergreifenden Leitungskräfteausbildung ersetzen diese Angebote nicht, sondern ergänzen es sinnvoll, zum Beispiel durch übergreifende Themen, die für viele Bereiche im DRK relevant sind. Bereits seit 2024 arbeiten alle Gemeinschaftsleitungen an der Umsetzung der Ausbildungsordnung. Der JRK-Landesausschuss wurde fortlaufend über den Stand der Entwicklungen informiert und konnte die Planungen entsprechend begleiten. In der aktuellen Phase geht es nun darum, auch den Landesdelegiertentag einzubeziehen, um das weitere Vorgehen im Jugendrotkreuz abzustimmen und gemeinsam festzulegen. Damit wird sichergestellt, dass die besonderen Anforderungen und Strukturen des Jugendrotkreuzes angemessen berücksichtigt und die nächsten Schritte transparent sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:37:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Ordnungsänderung</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/suchtmittelfreie-jrk-veranstaltungen-45256</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt die JRK Ordnung in der geänderten Fassung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Jugendverband im Roten Kreuz tragen wir besondere Verantwortung für das Wohl junger Menschen. Ein Aufgabengebiet ist die Gesundheitserziehung. Das Jugendrotkreuz muss zudem ein sicherer Ort für alle Ehrenamtlichen sein. Angesichts des steigenden Suchtverhaltens gerade bei jungen Menschen und den daraus resultierenden G sundheitsrisiken bedarf es klaren Rahmenbedingungen für unsere Arbeit. Die JRK-Ordnung als zentrales Regelwerk der JRK-Arbeit muss daher um Aspekte des Umgangs mit Suchtstoffen erweitert werden. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen beispielsweise das Führen von Fahrzeugen trotz des Nachweises geringer Mengen von Alkohol oder von Cannabis. Dies ist im Falle der Verantwortung von anvertrauten Kindern und Jugendlichen nicht tragbar. Auch muss die Verantwortung der JRK-Leitungskräfte verdeutlicht werden. Dieser Beschluss formuliert die verbindliche Nüchternheit bei Übernahme der Aufsichtspflicht im Rahmen der JRK-Tätigkeit und im Rahmen von Fahrten im JRK-Alltag. Diese inhaltliche Veränderung der JRK-Ordnung wird auch dazu genutzt eine ergänzende, redaktionelle Änderung vorzunehmen. Die konkreten Formulierungen und Änderungen sind dem Änderungsentwurf der Ordnung zu entnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Gemeinsame allgemeine Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK<br>
Artikel 10 – Schutzmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Bisher:</span><br>
Das DRK hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienste so zu regeln, dass die Ehrenamtlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit wie möglich geschützt sind. Gesundheitliche Überanstrengung und Überforderung sind zu vermeiden; auf die familiäre Situation der Ehrenamtlichen soll Rücksicht genommen werden. Die Ehrenamtlichen sind bei allen Unfällen, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie auf dem direkten Weg zum und vom Dienst erleiden, gemäß den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung versichert. Rotkreuzdienste sind unter Beachtung der gesetzlichen und verbandseigenen Sicherheits-,Unfallverhütungs- und Verkehrsvorschriften durchzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Neu:</span><br>
Wer im Rahmen der JRK-Arbeit die Aufsichtspflicht für Kinder und/oder Jugendliche übernimmt, hat sich stets zu deren Wohl zu verhalten. Wird die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernommen, <span class="underline">haben die Personen nicht unter dem Einfluss berauschender Suchtstoffe zu stehen und der Konsum ist auch in geringen Mengen untersagt</span>. Dies gilt auch für die Beförderung von Personen im Rahmen von JRK-Aktivitäten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Die geänderte Ordnung tritt erst nach Zustimmung des Präsidiums und des Landesverbandsausschusses des DRK Rheinland-Pfalz verbindlich in Kraft.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:35:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Strategische Ausrichtung des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz 2026-2028</title>
                        <link>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/strategische-ausrichtung-des-jugendrotkreuzes-rheinland-pfalz-2026-202-1270</link>
                        <author>JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung)</author>
                        <guid>https://ldt.jrk-edenkoben.de/std/strategische-ausrichtung-des-jugendrotkreuzes-rheinland-pfalz-2026-202-1270</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt die vorgestellte strategische Ausrichtung der JRK-Landesleitung mit den Schwerpunkten Stärkung der Schularbeit, Stärkung des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz als Jugendverband und der Stärkung der Angehörigen des JRK.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Jugendverband stehen wir vor gesellschaftlichen, politischen und innerverbandlichen Herausforderungen, die ein klares, zukunftsorientiertes Handeln erfordern. In einer Zeit des Wandels ist es unter anderem die Aufgabe von JRK-Leitungskräften dazu beizutragen, den Verband zukunftssicher und krisenfest aufzustellen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer langfristigen Planung, welche die Ziele und Handlungsfelder festlegt und die Arbeit nachhaltig stärkt. Mit dem vorliegenden Beschluss zur strategischen Ausrichtung legen wir die Grundlage für die Weiterentwicklung unseres Verbandes in den Jahren 2026-2028. Er benennt zentrale Herausforderungen und priorisiert Handlungsfelder, die für die Zukunft unseres Verbandes entscheidend sind. Das Fundament dieser strategischen Ausrichtung bilden dabei die Wünsche des Verbandes, Impulse der Landesleitung, sowie Themenfelder, die aus der Vergangenheit aufgegriffen und kontinuierlich weiterentwickelt werden.<br>
Ziel dieses Beschlusses ist es, eine gemeinsame strategische Perspektive zu schaffen. Er soll als Kompass dienen, um die Aktivitäten wirkungsvoll zu bündeln, Ressourcen gezielt einzusetzen und unsere Position als starke Stimme junger Menschen zu festigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:25:30 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>