A2.1: Suchtmittelfreie JRK-Veranstaltungen
| Veranstaltung: | LDT 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 19. Umgang mit Suchtstoffen |
| Antragsteller*in: | JRK-Landesleitung (JRK_Landesleitung) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(23.02.2026) |
| Veranstaltung: | LDT 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 19. Umgang mit Suchtstoffen |
| Antragsteller*in: | JRK-Landesleitung (JRK_Landesleitung) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(23.02.2026) Version 2 |
Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt, dass alle JRK-Veranstaltungen auf
Landesebene ab sofort suchtmittelfrei gestaltet werden. Dies umfasst das strikte
Verbot von legalen Suchtstoffen wie Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher)
illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum von
Cannabis, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten.
Der Konsum von Tabakprodukten und Vapes ist, sofern gesetzlich zulässig,
ausschließlich außerhalb des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen zulässig. Der
Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in
Orts-, Kreis und Bezirksverbänden den oben genannten Regelungen durch
entsprechende Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse anzupassen.
Der 36. JRK-Landesdelegiertentag beschließt, dass alle JRK-Veranstaltungen auf Landesebene ab sofort suchtmittelfrei gestaltet werden. Dies umfasst das strikte Verbot von legalen Suchtstoffen wie Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum von Cannabis, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten. Der Konsum von Tabakprodukten und Vapes ist, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich außerhalb des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen zulässig.Tabakprodukte, Vapes, Alkohol und Cannabis und (wie auch bisher) illegalen Substanzen. Ausgenommen hiervon ist der ärztlich verordnete Konsum, in diesem Falle ist es gleichzusetzen mit allen anderen Medikamenten. Der Landesdelegiertentag empfiehlt darüber hinaus auch die JRK-Veranstaltungen in Orts-, Kreis und Bezirksverbänden den oben genannten Regelungen durch entsprechende Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse anzupassen.
Als Jugendverband im Deutschen Roten Kreuz tragen wir besondere Verantwortung für das Wohl junger Menschen. Ein Aufgabengebiet ist die Gesundheitserziehung. Das Jugendrotkreuz muss zudem ein sicherer Ort für alle Ehrenamtlichen sein. Angesichts des steigenden Suchtverhaltens gerade bei jungen Menschen und den daraus resultierenden Gesundheitsrisiken bedarf es klaren Rahmenbedingungen für unsere Arbeit. Mit dem Beschluss zur suchtmittelfreien Gestaltung von JRK-Veranstaltungen setzen wir ein starkes Zeichen für
Prävention, Gesundheit und Schutz. Wir bekennen uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Vorbildfunktion und schaffen sichere Räume – frei von Alkohol, Cannabis und anderen berauschenden Suchtmitteln.
Hierfür bedarf es zweier Beschlüsse:
Dieser Beschluss formuliert verbindliche Standards für die Durchführung von Veranstaltungen, stärkt unser gemeinsames Verständnis von Fürsorge und Schutz und festigt unsere Position als glaubwürdiger Akteur in der Jugendverbandsarbeit