1. Aktuelles Instrument liegt bereits vor:
Das JRK hat selbst eine Handreichung zum Umgang mit Suchtstoffen entwickelt, die Leitungskräften konkrete Orientierung und Handlungsempfehlungen bietet. Damit existiert bereits ein aktuelles Instrument zur Bearbeitung des Themas.
2. Praxis vor Normsetzung:
Bevor eine dauerhafte Regelung in der Ordnung verankert wird, sollte zunächst geprüft werden, wie sich die neue Handreichung in der Praxis bewährt.
3. Ordnung als grundlegendes Regelwerk:
Die JRK-Ordnung dient vor allem der Regelung von Struktur, Rechten und Pflichten im Verband.
Detailfragen zur Ausgestaltung der Jugendarbeit lassen sich flexibler über Handreichungen und Empfehlungen regeln.
4. Verbesserung durch Erfahrungsrückmeldung:
Eine systematische Auswertung der Anwendung der Handreichung ermöglicht es, mögliche Probleme oder Regelungslücken zu identifizieren und gegebenenfalls zielgerichtet zu reagieren.