Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Ordnungsänderung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jannik Etscheid |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.03.2026, 10:59 |
| Antrag: | Ordnungsänderung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jannik Etscheid |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.03.2026, 10:59 |
Wer im Rahmen der JRK-Arbeit die Aufsichtspflicht für Kinder und/oder Jugendliche übernimmt, hat sich stets zu deren Wohl zu verhalten. Wird die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernommen, haben die Personen nicht unter dem Einfluss berauschender Suchtstoffe zu stehen und der Konsum ist auch in geringen Mengen untersagt. Dies gilt auch für die Beförderung von Personen im Rahmen von JRK-Aktivitäten.