| Veranstaltung: | LDT 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Bericht der Vollversammlung 2025 und Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des Landesjugendringes 2027 |
| Antragsteller*in: | JRK-Landesleitung (JRK-Landesleitung) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.02.2026, 13:03 |
A7: Wahl der Delegierten bzw. Ersatzdelegierten für die Landesjugendring (LJR)- Vollversammlungen im Jahr 2027
Antragstext
Ergebnis:
Der 36. JRK-Landesdelegiertentag wählt nachfolgende Personen als Delegierte bzw.
Ersatzdelegierte für die Landesjugendring-Vollversammlung 2027:
1) Vertreter*in des JRK im Hautausschuss (JRK-Landesreferent*in)
2) __________________________________ Delegierte*r
3) __________________________________ Delegierte*r
4) __________________________________ Ersatzdelegierte*r
5) __________________________________ Ersatzdelegierte*r
Bei Verhinderung der gewählten Delegierten und/oder Ersatzdelegierten kann und
darf die Landesleitung JRK für die freien Delegiertenplätze selbstständig
Personen melden.
Begründung
Gemäß des Delegiertenschlüssels der Landesjugendring (LJR)-Vollversammlungen, kann unser Landesverband bis zu drei stimmberechtigte Delegierte für die LJR-Vollversammlungen entsenden. Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Landesjugendringes. Sie beschließt über alle grundlegenden Fragen gemäß der Satzung des Landesjugendringes. Die Besetzung der Delegierten sollte laut Satzung des Landesjugendringes paritätisch (gleichmäßig besetzt) mit Frauen und Männern erfolgen. Der Landesdelegiertentag hat im Jahr 2005 beschlossen, die Vertretung des JRK im Hauptausschuss (vergleichbar mit dem JRK-Landesausschuss) bzw. deren Stellvertretung als gesetzte Person zu entsenden. Aktuell ist dies die JRK-Landesreferentin. Weiterhin werden Ersatzdelegierte gewählt. Die 120. Vollversammlung des Landesjugendringes findet am 10.04.2027 im Gebäude der Handwerkskammer Koblenz (St.-Elisabeth-Straße 2, 56073 Koblenz) statt.
Wahlprozedere:
Da zwei Positionen zur Wahl stehen, hat jede*r Delegierte zwei Stimmen. Vereinigungen von zwei Stimmen auf einer Stimmkarte auf eine Person sind ungültig. Personen, die auch zur Wahl stehen und nicht die meisten Stimmen auf sich vereinigen, werden nach der Anzahl ihrer Stimmen als Ersatzdelegierte gewählt. Die Wahl findet gemäß JRK-Ordnung in geheimer Abstimmung statt. Die Auszählung der Wahlzettel erfolgt durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen des JRKReferats und/oder durch Mitglieder der JRK-Landesleitung.